Rechtsprechung
OLG Celle, 24.07.2003 - 6 U 135/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Unzulässigkeit eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Berufung ohne Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers; Einreichung von Dokumenten außerhalb der Rechtsmittelfrist
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers; Einreichung von Dokumenten außerhalb der Rechtsmittelfrist
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 517 Hs. 1
Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne Beifügung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 12.06.2003 - 4 O 456/02
- OLG Celle, 24.07.2003 - 6 U 135/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92
Antrag auf Prozesskostenhilfe - Fehlen einer Erklärung über die persönlichen und …
Auszug aus OLG Celle, 24.07.2003 - 6 U 135/03
- Um Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel zu erhalten, bedarf es grundsätzlich eines fristgerechten Antrags, der den Anforderungen des § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO genügt, d.h. der fristgerechten Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (vgl. BGH NJW-RR 1993, 451).