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   OLG Celle, 24.07.2003 - 6 U 135/03   

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https://dejure.org/2003,13006
OLG Celle, 24.07.2003 - 6 U 135/03 (https://dejure.org/2003,13006)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.07.2003 - 6 U 135/03 (https://dejure.org/2003,13006)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 6 U 135/03 (https://dejure.org/2003,13006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Unzulässigkeit eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Berufung ohne Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers; Einreichung von Dokumenten außerhalb der Rechtsmittelfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers; Einreichung von Dokumenten außerhalb der Rechtsmittelfrist

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 517 Hs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 2 Satz 1; ZPO § 517 Hs. 1
    Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne Beifügung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZA 21/92

    Antrag auf Prozesskostenhilfe - Fehlen einer Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus OLG Celle, 24.07.2003 - 6 U 135/03
    - Um Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Rechtsmittel zu erhalten, bedarf es grundsätzlich eines fristgerechten Antrags, der den Anforderungen des § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO genügt, d.h. der fristgerechten Vorlage einer aktuellen Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers (vgl. BGH NJW-RR 1993, 451).
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